Der Förderverein wurde im November 2014 gegründet und besteht aktuell aus 58 Mitgliedern, die sich für die Entwicklung des Dorfes einsetzen.
Er entstand aus der Mitte des Ortsteilrates und der ortsansässigen Vereine. Seine Mitglieder sichern auf der einen Seite diverse Arbeitseinsätze personell und auf der anderen Seite verschiedene Projekte finanziell ab.
So wurden in den vergangenen Jahren das Kirchenumfeld, der Kinderspielplatz und der Dorffunk umfangreich saniert. Neben unzähligen Arbeitsstunden konnten Spenden und Fördermittel im mittleren fünfstelligen Bereich eingeworben, vermehrt und im Ort investiert werden.
Zu den aufgezählten Arbeiten gesellen sich mit 13 neuen Abfalleimern, zwei Waldschänken, fünf neuen Friedhofsbänken und dem Rasentraktor weitere Projekte dazu.
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Erster Vorsitzender: Thomas Friedländer
Zweite Vorsitzende: Katja Hartung
Kassenwartin: Anja Schlottke
Schriftführer: Ingmar Flohr
Die Vereinsanschrift lautet:
Förderverein Ortsentwicklung Appenrode e.V.
Am Born 7
99755 Ellrich
INHALTSVERZEICHNIS
§ Bezeichnung
Inhaltsverzeichnis
§1 Name und Sitz
§2 Zweck des Kommunalvereins Appenrode e.V.
§3 Geschäftsjahr
§4 Mitglieder des Vereins
§5 Erwerb der Mitgliedschaft
§6 Rechte der Mitglieder
§7 Erlöschen der Mitgliedschaft
§8 Mittel
§9 Organe
§10 Stellung des Vorstandes
§11 Vorstandswahlen
§12 Finanzordnung und Rechnungslegung
§13 Mitgliederversammlung
§14 Aufgaben der Mitgliederversammlung
§15 Außerordentliche Mitgliederversammlung
§16 Auflösung und Verfügungsrecht
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Förderverein Ortsentwicklung Appenrode e.V.
Sein Sitz ist Ellrich OT Appenrode.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und soll ins Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2 Zweck des Fördervereins Ortsentwicklung Appenrode e.V.
Der Förderverein Ortsentwicklung Appenrode e.V. mit Sitz in Ellrich OT Appenrode verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Er hat die Aufgabe:
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 4 Mitglieder des Vereins
Der Verein besteht aus:
§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 6 Rechte der Mitglieder
Jedes Mitglied über 16 Jahre besitzt Stimmrecht.
Jedes Mitglied über 18 Jahre besitzt Stimm- und Wahlrecht.
§ 7 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 8 Mittel
Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks werden aufgebracht
§ 9 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
§ 10 Stellung des Vorstandes
§ 11 Vorstandswahlen
Alle Wahlen erfolgen durch Stimmzettel in der Mitgliederversammlung. Die Wahl des Vorstandes wird alle fünf Jahre durchgeführt. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wird es durch Ersatzwahl nachgewählt.
§ 12 Finanzordnung und Rechnungslegung
§ 13 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung soll in den ersten drei Monaten des nachfolgenden Geschäftsjahres durchgeführt werden. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Vereinsmitgliedern zusammen und ist das oberste Beschlussorgan.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorsitzenden oder im Verhinderungsfall von seinem Vertreter geleitet.
Zu ihr ist vom Vorsitzenden mindestens 4 Wochen vorher unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen.
Unter dieser Voraussetzung ist die Versammlung beschlussfähig, ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vereinsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden.
Die Abstimmung erfolgt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Stimmenthaltungen gelten als nicht anwesend.
Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
Satzungsänderungen können mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit beschließen, geheim abzustimmen.
§ 14 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind
§ 15 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann der Vorsitzende zu jeder Zeit einberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert.
Der Vorsitzende muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung innerhalb von vier Wochen einberufen, wenn 25 % der Mitglieder es schriftlich fordern. In dem Antrag müssen die zu behandelnden Tagesordnungspunkte bezeichnet sein.
§ 16 Auflösung und Verfügungsrecht
Bei Auflösung des Förderverein Ortsentwicklung Appenrode e.V. oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft in Appenrode zwecks Verwendung für
Die Auflösung kann nur durch die Mitgliederversammlung erfolgen.
Zum Beschluss ist die Anwesenheit von mindestens 2/3 aller Mitglieder erforderlich. Von den Anwesenden müssen ¾ für die Auflösung sein.
Sind nicht so viele Mitglieder anwesend, muss noch einmal neu eingeladen werden. Dann wird mit einfacher Mehrheit beschlossen, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Anwesenden.
Appenrode Stand 01.04.2015 Der Vorstand
